Eine rumänische GmbH [S.R.L.] wird nur dann 1% Körperschaftssteuer zahlen, wenn sie mindestens einen Vollzeitbeschäftigten einstellt. Sind im Unternehmen keine Mitarbeiter beschäftigt, so werden 16% Gewinnsteuer als Körperschaftsteuer dem Unternehmen belastet.
Wenn man die Bedingungen der 1% - igen Steuer erfüllt, wird man die 1% Körperschaftssteuer nach dem Gesamtumsatz zahlen.
Die 1% - ige S.R.L. wird als Kleinstunternehmen bezeichnet, wobei ein rumänisches Unternehmen in dieser Kategorie unter EUR 500.000,- Jahresumsatz bleiben kann.
In Rumänien beträgt die Umsatzsteuergrenze EUR 65.000,-. Bis zu diesem Betrag kann eine rumänische S.R.L. von der Umsatzsteuer befreit bleiben. Darüber hinaus erfolgt die Umsatzsteuerregistrierung automatisch. Es ist wichtig zu wissen, dass auch umsatzsteuerbefreite Unternehmen eine Umsatzsteuer - Identifikationsnummer haben können, die im MIAS [VIES] erscheint. Mit dieser Steuernummer können rumänische Unternehmen dem Ausland Dienstleistungen in Rechnung stellen. Beim Warenkauf eignet sich die Umsatzsteuer - Identifikationsnummer für Dienstleister bis höchstens EUR 10.000,-.
Erwartet der Kunde niedrige Kosten, ist die Aufnahme in die 1% - ige Steuerklasse eine Überlegung unter der Bedingung der Beschäftigung einer Person wert. Der Mindestlohn beträgt in Rumänien EUR 600-, wovon die Beiträge EUR 220,- betragen. Nach unseren Berechnungen lohnt es sich finanziell, einen Mitarbeiter ab EUR 40.000,- im Jahr zu beschäftigen, da die nach einem Arbeitnehmer anfallenden Lohnkosten monatliche Ausgaben in Höhe von EUR 220,- voraussetzen, d. h. man hat für einen Beschäftigten einen jährlichen Beitragsaufwand von EUR 2.640,-.
Die Höhe der Dividende steigt ab 2023 auf 8% und der Geschäftsführer kann offiziell viermal im Jahr Dividende einfordern. Eine Dividende zum Jahresende im Mai, wobei die Gesellschafter berechtigt sind, vierteljährlich Zwischendividende zu erhalten. Hauptseite: Firmengründung Rumänien.
Die Mehrwertsteuer bleibt unverändert bei 19%. Ein Unternehmen kann bis zu einem Umsatz von 65000,- EUR pro Jahr mehrwertsteuerfrei betrieben werden. Darüber stuft die Steuerbehörde es dann im Rahmen einer automatischen Umsatzsteuerregistrierung den Umsatzsteuerpflichtigen zu. Dies wirkt sich jedoch, nach wie vor, nicht nachteilig auf diejenigen aus, die ausländischen Partnern Rechnungen stellen, da mit einer Umsatzsteuer - Identifikationsnummer das rumänische Unternehmen anderen europäischen Gesellschaften mehrwertsteuerfrei Rechnungen stellen kann, wenn diese ebenfalls über eine gültige UmsatzSteuernummer verfügen.
Kleinstunternehmen sind Gesellshaften, die unter den Körperschaftsteuersatz von 1% fallen. Die günstige Besteuerung dieser Gesellschaftsform gilt bis zu einer halben Million EUR Umsatz pro Jahr. Darüber hinaus gilt automatisch der Gewinnsteuersatz von 16%. Oder der Kunde gr-ndet eine neue Firma, womit er wieder bis zu 500.000 EUR als Mikrounternehmen tätig sein kann...
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