Diese Unterlagen umfassen, je nach Situation, zwei oder drei notarielle Schriftstücke, die unbedingt beurkundet werden müssen.
Handelt es sich um eine Mehrpersonengesellschaft, so müssen die Parteien in diesem Fall auch entscheiden, wer zu welchem Prozentsatz Miteigentümer des Unternehmens wird und auch die Person des Geschäftsführers muss bestimmt werden. Auch mehrere Personen können gleichzeitig Geschäftsführer sein!
Liegen all diese Angaben unserem Büro vor, reservieren wir zunächst aus den gewünschten- den vom Firmengericht genehmigten Firmennamen und bereiten wir dann die zu unterzeichnenden Unterlagen vor. Darunter befinden sich, wie bereits erwähnt, 2 - 3 notarielle Unterlagen, die in ungarischer Sprache von einem bei der ungarischen Landesnotarkammer eingetragenen Notar beurkundet werden müssen. Von all diesen notariellen Unterlagen benötigen wir jeweils 3 Ausfertigungen.
Darüber hinaus müssen die vom rumänischen Handelsgericht und Finanzamt geforderten Formulare unterzeichnet werden, die wir unseren Kunden bereits in rumänischer Sprache zusenden. Sie müssen nicht notariell beurkundet werden, sondern nur ausgedruckt und von den Firmengründern an den angegebenen Stellen unterschrieben werden. Sobald diese Unterschriften vorliegen, können unsere Kunden diese Dokumente uns per Post zusenden. In Rumänien lassen wir die notariell beurkundeten Unterlagen von einem vereidigten Übersetzer ins Rumänische übersetzen, reichen sie bei den zuständigen Behörden ein und gründen Ihr Unternehmen.
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